Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der BUK GmbH gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind
nur dann wirksam, wenn sie von der BUK GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

Die Angebote der BUK GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach
Zugang bei der BUK GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die BUK GmbH als angenommen, sofern die BUK GmbH nicht - etwa
durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt


3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von der BUK GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die BUK GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von der BUK GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten
sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von der BUK GmbH.
Alle der Bearbeitung erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge
von der BUK GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die BUK GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht
binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten der BUK GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der BUK GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der BUK GmbH zurückzustellen.


4. Termine
Die BUK GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der BUK GmbH eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die BUK GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem
Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BUK GmbH.

Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
der BUK GmbH - entbinden BUK GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


5. Zahlung
Rechnungen der BUK GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BUK GmbH.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die
BUK GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die BUK GmbH zu.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BUK GmbH beruhen.


7. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von
der BUK GmbH vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde
verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der BUK GmbH vorgeschlagene Maßnahme
erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert
hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der BUK GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden
erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die BUK GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme die BUK GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die BUK GmbH schad- und klaglos. Der Kunde hat der BUK GmbH somit sämtliche finanziellen und
sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht der BUK GmbH
daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.


8. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der BUK GmbH und auf die Frage eines gültig
zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich
deutsches Recht anzuwenden.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Quedlinburg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der
BUK GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der BUK GmbH örtlich
und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die BUK GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.


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